Das Umweltinformationsgesetz
Jeder Bürger und jede Organisation in Deutschland haben freien Zugang zu Umweltinformationen, die den entsprechenden Behörden vorliegen. Sobald jemand diese bereits vorliegenden Informationen einsehen möchte, muss die Behörde sie auch bereitstellen. Dieses Recht ist im Umweltinformationsgesetz festgeschrieben und basiert auf einer EU-Richtlinie.
Gerade bei so einem zentralen Thema wie dem Umweltschutz ist es besonders wichtig, dass Menschen wissen, was Sache ist. Nur so können sie sich auch politisch einbringen. – Arne Semsrott, Frag den Staat
Eine fragwürdige Gesetzesänderung
Auch Greenpeace wollte von diesem Recht Gebrauch machen. Die Umweltschutzorganisation hat im Sommer 2018 eine entsprechende Anfrage an den sächsischen Rechnungshof gerichtet. Die Behörde hat das fragliche Gutachten allerdings nicht zur Verfügung gestellt. Nachdem Greenpeace gerichtlich gegen diese Weigerung vorgegangen ist, hat der Rechnungshof sich an die sächsische Landesregierung gewandt. In der unmittelbaren Folge hat die Koalition aus CDU und SPD das zugrunde liegende Gesetz geändert und den Rechnungshof einfach davon ausgenommen. Als Grund für die sehr spezifische und kurzfristige Gesetzesänderung vermutet Arne Semsrott einen Fehler der sächsischen Landesregierung:
Das ist ein Riesenthema in Sachsen. Energiekonzerne bauen dort in riesigen Anlagen Braunkohle ab und anscheinend hat die Regierung von CDU und SPD es verpasst, von Vattenfall die üblichen finanziellen Garantien zu fordern.
Über die Änderung des Umweltinformationsgesetz und darüber, ob sie mit europäischem Recht vereinbar ist spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Arne Semsrott von Frag den Staat.
Redaktion: Florian Lehmann