Behörden stellen sich quer
Eigentlich gilt seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz. Das erlaubt es eigentlich jedem Bürger Deutschlands, Daten und Dokumente von öffentlichen Stellen auf Anfrage einzusehen. Aber eben nur eigentlich.
Denn oft stellen sich die Behörden quer. Vor allem bei besonders brisanten Informationen. In solchen Fällen engagiert eine Behörde einen Anwalt, der das Herausgeben der Daten rechtlich verhindern soll. Am Ende kosten der Anwalt natürlich Geld – eine ganze Menge Geld.
Anwaltskosten gehen in die Millionen
So kamen seit 2009 mehr als 1,8 Millionen an Anwaltskosten zusammen. Das geht aus einer Anfrage der Linkspartei hervor. Dabei engagiert die Bundesregierung vor allem externe Kanzleien. Und das obwohl jedes Ministerium seine eigenen Justiziare zur Verfügung hat.
Aber anscheinend vertraut man in einer ziemlich großen Zahl dieser Fälle auf externe Kanzleien, die dann die Bundesrepublik vor Gericht vertreten. – Arne Semrott, FragDenStaat
Auch um Gebührenbescheide durchzusetzen, setzt die Bundesregierung externe Anwälte ein. Doch die Anwaltskosten übersteigen in vielen Fällen die Gebühren selbst. So hat beispielsweise das Wirtschaftsministerium seit 2009 mehr als 19.000 Euro für Anwälte ausgegeben, die Gebührenbescheide durchsetzen sollten. Im gleichen Zeitraum hat das Ministerium aber nur knapp mehr als 2.000 Euro durch ebendiese Gebühren eingenommen.
detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop hat mit Arne Semsrott von FragDenStaat über die Probleme gesprochen, die das Verfahren mit sich bringt.