Ist das Kunst?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Stellungnahme zu Glyphosat verfasst. Veröffentlichen will das Bundesinstitut das Dokument aber nicht. Lieber soll es geheim bleiben. Frag den Staat hat es aber dennoch veröffentlicht. Die Macher begründen diesen Schritt damit, dass „sämtliche Werke, die vom Staat und damit von Steuergeldern erstellt werden, gemeinfrei sind“. Das BfR sieht das wohl anders und hat Frag den Staat abgemahnt. Als Begründung wir das Urheberrecht herangezogen.
Der Staat ist nicht auf das Urheberrecht angewiesen, um sein Leben zu verdienen wie ein normaler Künstler oder Autor. – Stefan Wehrmeyer, Softwareentwickler und Gründer von fragdenstaat.de
Veraltetes Recht
Die Frage, ob das Urheberrecht auch als „Zensurheberrecht“ taugt, um gewünschte Dokumente geheim zu halten, beschäftigt derzeit auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Grund dafür sind die sogenannten „Afghanistan-Papiere“. Journalisten hatten die Dokumente zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr veröffentlicht. Auch hier war man mit der Begründung der Urheberrechtsverletzung dagegen vorgegangen. Wird das Urheberrecht also missbraucht, um bestimmte Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen?
Über den aktuellen Fall und Zensur im Glyphosat-Streit spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Stefan Wehrmeyer von fragdenstaat.de.
Redaktion: Johannes Rau