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Philipp Ruch vom „Zentrum für Politische Schönheit“ wehrt sich gegen die Ermittlungen. Foto: 360b | shutterstock.com
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Frag den Staat | Zentrum für politische Schönheit

„Bitteschön aufmucken“ – oder doch nicht?

Das Zentrum für politische Schönheit darf nicht zu einem Kongress – auf Geheiß des Bundesinnenministeriums. Einige Monate später veröffentlicht Frag den Staat die Kommunikation zwischen Veranstalter und Innenministerium und zeigt, dass das Ministerium mittendrin seine Argumente ändert.

Künstlerkollektiv als Terrororganisation?

Das „Zentrum für politische Schönheit“ ist bekannt für provokante Aktionen. So hat es beispielsweise im vergangenen Jahr vor dem Haus des AfD-Politikers Björn Höcke das Denkmal für die ermordeten Juden Europas aus Berlin nachgebaut. Daraufhin hat die thüringische Staatsanwaltschaft gegen das Kollektiv ermittelt. Denn sie vermuten hinter den Künstlern eine kriminelle Vereinigung. Das ist das erste Mal, dass der Paragraph 129 zur Bildung krimineller Vereinigungen auf ein Künstlerkollektiv angewendet wird.

Offenbar ist der Staat immer bereit, da sehr schnell bei dieser Aktionsgruppe zu ermitteln, obwohl er noch gar nicht genau weiß, worum es da geht. – Stefan Wehrmeyer, Datenjournalist bei Frag den Staat

Ausgeladen

Unter dem Thema „Bitteschön aufmucken“ lädt die Bundeszentrale für politische Bildung etwas später zu einem Kongress Anfang März ein. Es soll um das Verhältnis von Kunst und Politik gehen. Ursprünglich sollte auch Philipp Ruch, der Leiter des Zentrums für politische Schönheit, dort referieren. Allerdings wird er im Januar aus unbekannten Gründen wieder ausgeladen. Im April stellt sich heraus, dass gegen ihn und das Zentrum für politische Schönheit seit über einem Jahr wegen Terrorgefahr ermittelt wird. Ruch soll davon nichts gewusst haben. Die Ermittlungen werden wenig später fallen gelassen.

Kunst spaltet die Gesellschaft

Im Mai veröffentlicht Frag den Staat den E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundeszentrale für politische Bildung. Daraus geht hervor, dass das Bundesministerium befürchtet hat, Ruch könne die Veranstaltung dazu nutzen, im laufenden Verfahren in seiner Sache zu „propagandieren“.

Als das Verfahren jedoch eingestellt wird, ändert das Bundesinnenministerium die vorgegebene Sprachregelung. Stattdessen wird jetzt argumentiert, das Zentrum für politische Schönheit handle mit seinen Aktionen „polarisierend“.

Über den veröffentlichten Schriftverkehr zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundeszentrale für politische Bildung spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Stefan Wehrmeyer von Frag den Staat.

Stefan Wehrmeyer - von Frag den Staat setzt sich für künstlerische Freiheit ein.

von Frag den Staat setzt sich für künstlerische Freiheit ein.
Ich hoffe, dass die Bundeszentrale für politische Bildung da nicht ihr Selbstvertrauen verliert und jetzt nur noch Gäste einlädt, die dem Bundesinnenministerium angenehm sind.Stefan Wehrmeyer
Frag den Staat | Zentrum für politische Schönheit 05:17

Redaktion: Sarah Mahlberg und Esther Stephan


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