Grundgesetz und Gewissen
Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
So steht es im Grundgesetz. Abgeordnete sollten also nicht einfach nur Parteieninteressen durchsetzen. Trotzdem sind Worte wie Fraktionssolidarität, Fraktionsdisziplin oder sogar Fraktionszwang jedem geläufig. Warum?
Vielleicht sind Abgeordnete gar nicht so frei, wie es im Grundgesetz heißt. Jüngste Aussagen des CDU-Fraktionvorsitzenden Volker Kauder lassen aufhorchen: Wer bei den Abstimmungen im Juli zu Griechenland-Hilfen ausscherte und nicht mit der CDU-Parteiführung stimmte, müsse mit einem Rauswurf aus wichtigen Ausschüssen rechnen. Dafür erntete Kauder heftige Paroli aus den eigenen Reihen, was ihn natürlich schnell zum zurückrudern veranlasste. Die Debatte, die er jedoch eröffnet hat, bleibt.
Reicht Effektivität als Argument?
Tatsächlich gibt es eine gewisse Verhaltensregel für Abgeordnete im Parlament. Ob man dabei von Fraktionssolidarität, -disziplin oder -zwang reden möchte, hängt davon ab, wie negativ man die Praxis konnotieren will. Das Prinzip der Fraktionsdisziplin ist dabei auf jeden Fall informell – alles andere wäre verfassungswidrig. Es hat sich sozusagen schlichtweg eingebürgert, dass im Zweifelsfalle mit der Fraktion mitgelaufen wird.
Argumentiert wird zumeist mit praktischen Gründen: Einmal wäre da die Effektivität des Bundestages, der durch allzu zersplitterte Mehrheiten in schleppende Entscheidungsprozesse verfiel. Auch mag es bequem sein, sich als Abgeordneter nicht zu jedem Thema Expertenwissen anlesen zu müssen. Doch vollends überzeugend sind Effektivität und Bequemlichkeit als Argumente nicht für jeden.
Parteien vor Abgeordneten?
Politikwissenschaftlich gesehen ließe sich anführen, dass eine einheitliche Parteienmeinung am besten den Wählerwillen widerspiegeln würde, der sich ja vor allem mit der wichtigen Zweitstimme für eine Partei und ihr Programm entscheidet. Würde diese an jeder Entscheidung auseinander brechen, wäre jedes Parteienprogramm obsolet.
Problematisch ist die Fraktionsdisziplin aber vor allem im Grundsatz: Wer seinem Gewissen per Grundgesetz verpflichtet sein soll, wird durch parteiinternen Zwang letztendlich daran gehindert. Die aktuelle Willensbekundung Kauders jedenfalls zeigt, dass Tendenzen zur politischen Bevormundung im Bundestag bestehen. Aus Sicht der Demokratie ist das allemal bedenklich.
Über die Bedeutung des Fraktionszwangs und den Vorstoß Kauders hat detektor.fm-Moderatorin Jennifer Stange darum mit Gregor Hackmack gesprochen. Er ist Geschäftsführer von abgeordnetenwatch.de, einer Website, die sich mit der Arbeit von Abgeordneten auf EU-, Bundes- Landesebene befasst.
Redaktion: Richard Hees