Insgesamt viereinhalb Jahre dauern die Prozesse gegen die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Gintzel, die 2008 einen Artikel zu den Verstrickungen von Justiz und dem Leipziger Rotlichtmilieu veröffentlicht haben. Zunächst werden die Journalisten wegen Verleumdung verurteilt, im Berufungsprozess sind sie jetzt allerdings vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden.
Der Artikel, um den es sich dreht, basiert auf einem Bericht des Verfassungsschutzes. Dieser bringt ehemalige Richter der sächsischen Justiz als mögliche Freier mit dem Leipziger Bordell „Jasmin“ in Verbindung, in denen Anfang der 1990er Jahre auch Minderjährige zwangsbeschäftigt waren. Zwei dieser damaligen Zwangsprostituierten sind im Prozess um die „Sachsensumpf“-Affäre als Zeugen geladen gewesen.
Waren Richter und Staatsanwalt wirklich unabhängig?
Die Affäre reicht allerdings noch weiter zurück: Nach der Räumung des Leipziger Bordells „Jasmin“ im Januar 1993, wo minderjährige Mädchen gefangen gehalten und zwangsprostituiert worden sind, wird dem Bordellbetreiber der Prozess gemacht. Verurteilt wird der Bordellbetreiber Michael W. zu vier Jahren Haft – die milde Strafe überrascht. Brisant wird es, als zwei der damaligen Zwangsprostitutierten den damaligen Richter und den Oberstaatsanwalt als ehemalige Freier identifiziert haben wollen. 2008, acht Jahre nach den Zeugenaussagen der Frauen, werden jedoch alle Ermittlungen gegen die beschuldigten Justizmitarbeiter eingestellt. Nun sitzen die Zwangsprostituierten selbst auf der Anklagebank und müssen sich, wie die Journalisten Datt und Ginzel, gegen den Vorwurf der Verleumdung verteidigen.
Wie es den Frauen derzeit geht, welche Erfahrungen die Journalisten während des Prozesses gemacht haben und ob es in der Sachsensumpf-Affäre weitere Ermittlungen geben wird, haben wir Arndt Ginzel gefragt. Er ist einer der beiden Journalisten, die am Montag freigesprochen worden sind und steht in Kontakt mit den angeklagten Frauen.