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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits im Dezember versucht, den Gesetzentwurf im Kabinett einzubringen. Jetzt triumphiert sie und spricht von einem „Durchbruch“. Foto: David Gannon | AFP
Bild: David Gannon | AFP

Gesetz zur Lohngerechtigkeit beschlossen

Reden wir über Geld!

Lange war er ein Streitpunkt in der Koalition – jetzt hat das Kabinett den Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig durchgewunken. Mitarbeiter in großen Unternehmen sollen künftig vom Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen dürfen, wie viel ihre Kollegen verdienen. Ob das wirklich für mehr Lohngerechtigkeit sorgt, ist umstritten.

Es ist das große Projekt von Familienministerin Manuela Schwesig: ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Nachdem der Entwurf nun im Kabinett abgesegnet worden ist, spricht Schwesig von einem „Durchbruch“. Sie breche damit ein Tabu: dass über Geld nicht gesprochen wird.

Arbeitnehmer in Firmen mit mindestens 200 Mitarbeitern sollen künftig Auskunft darüber verlangen können, wie viel Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen. Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern sollen außerdem regelmäßig Berichte über den Stand der Lohngleichheit vorlegen. Laut Angaben des Ministeriums sind 14 Millionen Arbeitnehmer betroffen. Allerdings profitieren wohl eher Frauen von dem neuen Gesetz. Denn im Schnitt verdienen sie bei gleicher Erfahrung auf der gleichen Position sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Gegner befürchten bürokratischen Aufwand

Schwesig hat sich gegen viel Widerstand durchgesetzt. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften kritisieren, das Gesetz verursache Unmengen an Bürokratie. Außerdem werde Unternehmen massenhaft Diskriminierung vorgeworfen.

Die Umsetzung des Gesetzes würde zunächst bedeuten, dass (weibliche) Mitarbeiter von Gehaltsunterschieden gegenüber (männlichen) Kollegen erfahren. Das heißt jedoch noch nicht, dass der Unterschied auch beseitigt wird. Die Betroffenen müssten in der Konsequenz ihren Arbeitgeber verklagen, um den gerechten Lohn zu erhalten.

Häufig wird angeführt, dass rund 15 Prozent der Entgeltlücke aus den Erwerbsbiografien der Frauen resultierten und nicht aus der Bezahlung. So arbeiten Frauen zum Beispiel häufiger in Teilzeit oder nehmen Elternzeit. Doch nicht alle Unterschiede lassen sich auf diesen Umstand zurückführen.

Zahlen zum Gehaltsunterschied können trügen

Damit es in Zukunft etwas gerechter zugeht, wenn es um die Bezahlung von Männern und Frauen geht, soll das Lohngleichheitsgesetz nun Barrieren abbauen und eine rechtliche Grundlage für Betroffene schaffen. Ob der Staat jedoch tatsächlich kontrollieren kann, ob sich die Unternehmen an die neuen Regelungen halten, ist fraglich.

Ist der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig das richtige Mittel, um mehr Lohngerechtigkeit zu erreichen? Darüber hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Stefan Sell gesprochen. Er ist Professor für VWL, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz.

Stefan Sell - ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz.

ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz.
Der Knackpunkt in Deutschland ist der: Sobald eine Frau ein Kind bekommt, sackt sie ab und die Männer ziehen auf der Karriereschiene an ihr vorbei. Da müsste man wirklich herangehen, wenn man substanziell die Lohnlücke schließen will.Stefan Sell
Mehr Lohngerechtigkeit per Gesetz? 07:51

Redaktion: Eva Morlang

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