100 Terabyte Videomaterial
Nach dem G20-Gipfel in Hamburg wertet die Polizei immer noch 100 Terabyte Videomaterial aus und nutzt dafür eine Gesichtserkennungssoftware. Die Aufnahmen sind während der Proteste des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg entstanden. Ziel der Auswertung soll die Aufdeckung von Straftaten sein. Ausgewertet werden dafür Aufnahmen, die nach Angaben der Polizei „einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang“ zu den Protesten aufweisen.
Erst diese neuen technischen Möglichkeiten gestatten es der Polizei überhaupt, derart umfangreiche Datenbestände auszuwerten und zu untersuchen. – Tobias Singelnstein, Kriminologe an der Ruhr-Universität-Bochum
Kritik an Gesichtserkennungssoftware
Nicht nur der Umfang des Datenmaterials ist groß, auch der Radius aus dem die Daten stammen erstreckt sich über große Teile des Stadtgebiets. Die Software wertet auch Daten von Überwachungskameras von zahlreichen S-Bahnhöfen aus. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser umfangreichen Auswertung durch die Polizei. Der Kriminologe Tobias Singelnstein betont die umstrittene Wirkung der Auswertung:
Das Problem dieser Software ist, dass sie einen neue Dimension eines Grundrechtseingriffs schafft. Im Augenblick hat die Polizei nur Rechtsgrundlage, um solche Videos zu erheben und sich dann anzugucken. Es fehlt aber an Rechtsgrundlagen, die eine solche automatisierte, vertiefte Auswertung mittels einer Gesichtserkennungssoftware gestatten würden. – Tobias Singelnstein
Über das Problem der Videoauswertung der Polizei rund um den G20-Gipfel in Hamburg hat detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang mit Tobias Singelnstein gesprochen. Er ist Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum.
Redaktion: Nora Auerbach