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Fracking – was ist das?
Mit der Technologie „Fracking“ kann man Erdgas aus Gestein lösen. Dazu bohrt man bis zu fünf Kilometer tief und presst dann mit einem enormen Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in die Gesteinsschicht, in der das Gas steckt. Durch diesen starken Druck wird der Stein gesprengt und durchlässig für das Gas, das sich anders eben nicht fördern ließe.
Dieses Verfahren ist erstmals 1949 in den USA eingesetzt worden. Seit gut zehn Jahren wird es dort im großen Stil genutzt. Die USA sind dadurch zum größten Erdgasförderer der Welt geworden. Nordamerika erlebt seitdem einen regelrechten Gas-Boom.
Wirtschaftliche Vorteile und mehr Unabhängigkeit von Russland
Das weckt Begehrlichkeiten – nach wirtschaftlichen Vorteilen und mehr Unabhängigkeit vom russischen Erdgas. Die Methode ist jedoch nicht unumstritten, soll gefährlich für Gesundheit und Umwelt sein.
Fracking bedroht die Grundwasservorräte, die Böden und schadet dem Klima. Es ist eine Fossil-Technologie von gestern und konterkariert die Energiewende. – Ann-Kathrin Schneider, Energieexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
In Natur- und Wasserschutzgebieten prinzipiell verboten
Um das Fracking zu regeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet: die „Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“. Dadurch würde Fracking sowohl in Natur- und Wasserschutzgebieten als auch in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die der Wasserversorgung dienen, verboten.
Ebenso verboten wäre das Fracking in Schiefer-und Kohleflözgestein bis zu einer Tiefe von drei Kilometern unter der Erdoberfläche. Aber das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor: Wenn es der wissenschaftlichen Forschung dient oder wenn ein extra berufenes Expertengremium bestimmt, dass es unbedenklich sei, dann darf auch oberhalb von 3.000 Metern gefrackt werden.
Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf am 1. April 2015 gebilligt. Nun muss noch der Bundestag zustimmen – voraussichtlich noch vor der Sommerpause – dann könnte die Regelung im kommenden Jahr in Kraft treten.
Kritik an Methode und Gesetz
Einige Abgeordnete und auch viele Bürger sehen den Entwurf jedoch kritisch. Sie stören sich unter anderem an der Expertenkommission, die entscheiden können soll, ob die Technologie in Ausnahmefällen doch angewandt werden darf.
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber sich selbst entmachtet, dass er also die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Fracking erlaubt ist, an eine Expertenkommission abgeben will. – Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
Die Kommission treffe dann eine technokratische statt einer politischen Entscheidung. Ohnehin sei der Gesetzentwurf zum Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland ein Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen Energien, meint Müller-Kraenner. Für den Deutschen Naturschutzring ist das ein „fatales Signal“ im Jahr der UN-Klimakonferenz in Paris.
Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. – Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes
Total-Verbot?
So hat zum Beispiel der Naturschutzbund eine bundesweite Kampagne gestartet, bei der Städte, Gemeinden, aber auch einzelne Bürger einen Aufruf gegen die Förderung von Erdöl und –gas mittels Fracking unterzeichnen können. Ein Pauschalverbot hat aber derzeit keine Mehrheit.
Man kann eine Technologie nicht pauschal verbieten. – Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin
Die Bundesumweltministerin weist darauf hin, dass durch den Gesetzentwurf strenge Regeln zum Fracking eingeführt werden sollen, zumal es sich dabei bislang um einen rechtsfreien Raum gehandelt hat. Was kommt da also auf uns zu?
Im Green Radio erklärt Redakteurin Insa van den Berg im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt alles Wichtige rund um den neuen Gesetzesentwurf.
Redaktion: Insa van den Berg