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Die EU will weniger Schrott
Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz das „Elektrogerätegesetz“, gibt es bereits seit 2005. Jetzt soll es eine Neufassung bekommen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die sogenannte „WEEE-Richtlinie“ (für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“) soll die Menge an Schrott zu verringern, die durch Elektrogeräte entsteht.
Der Entwurf zur Neufassung stammt vom Umweltministerium. Das Kabinett hat ihn im März gebilligt. Im weiteren Verfahren müssen nun noch der Bundesrat und der Bundestag beteiligt werden. Das soll noch vor der Sommerpause geschehen.
Worum geht’s im Gesetzesentwurf?
Pro Kopf werden jährlich ca. 21 Kilogramm Elektromüll in Deutschland produziert. Um diese Altgeräte fachgerecht zu beseitigen, will die Bundesregierung die Entsorgung für die Verbraucher erleichtern. Dafür will das neue Gesetz vorschreiben, dass Fachgeschäfte und auch der Online-Handel alte Handys, Staubsauger etc. zurücknehmen:
- wenn sie eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte aufweisen UND der Kunde dort ein neues Gerät kauft oder
- wenn die alten Geräte kleiner als 25 Zentimeter sind.
Kosten entstehen dabei für den Verbraucher keine.
Was soll mit dem Gesetz erreicht werden?
Umweltgefährliche Stoffe wie Blei – in einigen E-Geräten enthalten – sollen fachgerecht entsorgt werden und nicht weiter im Hausmüll landen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagt, dass mit einer fachgerechten Entsorgung die wertvollen Stoffe, die in Elektroaltgeräten stecken, wieder nutzbar gemacht werden können.
Was gibt’s für andere Ideen?
Neben dem Vorschlag, die Lebensdauer von Geräten zu verbessern, ist ein alternativer Pfand für E-Geräte immer wieder einmal Thema – ähnlich dem Getränkepfand. Könnte das auch ein Modell für ausgediente Kühlschränke und alte Fotoapparate sein? Dafür gibt es bislang zu viele offene Fragen. Müssen die Geräte noch funktionieren, wenn man sie zurückgibt? Was passiert, wenn sie es nicht mehr tun? Wie wirkt sich das auf die Anschaffungskosten aus? Deshalb halten Experten ein Pfandsystem momentan für nicht wahrscheinlich.
Ab wann gilt die neue Rücknahmepflicht?
Das Gesetz soll voraussichtlich zum Jahresende in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Zu Vor- und Nachteilen des Gesetzentwurfs kommen Hyewon Seo vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbunds, zu Wort.
Redaktion: Insa van den Berg