Können Kriegsschulden verjähren?
Griechenland hat unter der deutschen Besatzung durch die Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg gelitten. Nachdem griechische Widerstandskämpfer den italiensichen Einmarsch noch abgewehrt hatten, mussten sie sich schließlich der deutschen Wehrmacht ergeben. Diese hat dann besonders brutal durchgegriffen, um an den Griechen ein Exempel zu statuieren. Insgesamt starben zwischen 1941 und 1944 mehr als 80 000 Griechen.
Nachdem Deutschland 1960 bereits 115 Millionen Mark an Griechenland gezahlt hat, drehen sich die Forderungen heute vor allem um einen Zwangskredit. 1942 hatte die deutsche Reichsbank von der griechischen Nationalbank verlangt, einen Kredit in Höhe von 476 Millionen Reichsmark auszuzahlen, umgerechnet etwa 10 Milliarden Euro. Dieser Kredit wurde nie zurück gezahlt.
Unklare Rechtslage
Nach Kriegsende 1945 fanden eine Reihe von Verhandlungen zum Thema deutscher Reparationszahlungen statt. In Paris 1945 zahlte Deutschland bereits einen geringen Millionenbetrag an Griechenland. In London 1953 wurde dann die Reparationsfrage verschoben. Man wollte mit einem Friedensvertrag, der die Reparationsfrage klären sollte, bis zu einer deutschen Wiedervereinigung warten.
Aber auch nach der deutschen Wiedervereinigung kam es mit dem Zwei-Plus-Vier Vertrag zu keinem offiziellen Friedensvertrag. Allerdings wurde das Abkommen anstelle eines Friedensvertrages geschlossen und so sieht die Bundesregierung die Reparationsverhandlungen als beendet an. Rechtlich ist dies aber nicht verbindlich, da die Griechen selber nicht an dem Vertrag beteiligt waren.
detektor.fm Moderatorin Doris Helpoldt hat mit Heinz Richter über griechische Ansprüche und Fragen der Reparationsforderungen gesprochen. Er ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Mannheim.
Redaktion: Lisa Hänel