Auf Kommunen und Hausbesitzer kommen stürmische Zeiten zu, wenn das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundesfinanzhofs zustimmt. Einige Eigentümer könnte die Neubewertung ihrer Immobilien teuer zu stehen kommen. Vor allem Besitzer von neuen Häusern müssten eine höhere Grundsteuer zahlen. Auch für die Kommunen steht viel auf dem Spiel. Denn die Grundsteuer spült jedes Jahr über zehn Milliarden Euro in die chronisch unterfinanzierten Kommunalkassen.
Wer zahlt drauf?
Massiv könnte die Grundsteuer von Häusern steigen, die in den alten Bundesländern nach 1964 oder in den neuen Bundesländern nach 1935 gebaut wurden. Denn das jetzige Verfahren erhebt die Einheitwerte auf Basis dieser Stichjahre. Seit dem hat sich der Immobilienmarkt massiv entwickelt. Die energetische Ausstattung einer Immobilie wird beispielsweise noch nicht berücksichtigt. Wie auch? 1935 gab es weder Solarmodule noch Erdwärmeheizungen. Werden zukünftig solche marktnahen Kriterien relevant, ist damit zu rechnen, dass gerade die Grundsteuer für neue, gut ausgestattete Häuser steigen wird.
Wie trifft es die Kommunen?
Auch für die Kommunen wären die Veränderungen gravierend. Die Grundsteuereinnahmen in Gemeinden mit vielen neuen Häusern würden zwar steigen. In ländlichen und strukturschwachen Regionen würden sie hingegen sinken. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Steuer in ihrer heutigen Form als verfassungwidrig einstufen, muss die Grundsteuer in einer Mammutaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen reformiert werden. Weil die Neubewertung aller deutschen Immobilien mehr als fünf Jahre dauern würde, gäbe es danach immer noch kein verlässliches Steueraufkommen für die Gemeinden.
Was genau auf Kommunen und Hausbesitzer zukommt, hat Alexander Hertel mit Axel Schrinner besprochen. Er ist Journalist beim Handelsblatt und beschäftigt sich vor allem mit Steuer- und Finanzpolitik.
Redaktion: Vincent Scheller