Einige Bundesländer haben jetzt einen Gesetzesentwurf zur Lockerung des Strafvollzugs vorgelegt. Sie wollen lebenslang einsitzenden Straftätern bereits nach fünf Jahren Hafturlaub gewähren, bisher war das erst nach zehn Jahren möglich.
Ein früherer Hafturlaub ist allerdings umstritten: So distanzieren sich unter anderem Mecklenburg-Vorpommern und Bayern von den Plänen. Opferschutz müsse vor Täterschutz gehen, Strafe müsse Strafe bleiben.
Über den Sinn und die Gefahren von früherem Hafturlaub haben wir mit Holger Gebert gesprochen. Er ist Bewährungshelfer und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V..