Wie gewonnen, so zerronnen! Laut einer aktuellen Umfrage gewinnt Rot-Grün die nächste Bundestagswahl, darf aber nicht regieren. Grund dafür sind die zahlreichen Überhangmandate der CDU/CSU, welche die Bundestagswahl verzerren würden. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht 2008 eine Wahlrechtsreform beschlossen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Die Frist endet am 30. Juni dieses Jahres, danach gelten bestimmte Aspekte der Überhangmandatsregelungen als verfassungswidrig. Nach Ende des Ultimatums besitzt Deutschland also ein verfassungswidriges Wahlgesetz. Drei Jahre hatte die Politik Zeit die Probleme um die Überhangmandate zu lösen – viel ist seitdem nicht passiert. Zwar haben beispielsweise SPD und Grüne verschiedene Lösungsansätze vorgeschlagen, doch diese stoßen weitesgehend auf taube Ohren. Das Problem: Es gibt immer eine Partei, die von den Überhangmandaten profitiert. Deshalb konnten sich die verschiedenen Lager noch nicht auf eine Lösung verständigen.
Überhangmandate als solche wurden zwar 1997 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für zulässig erklärt, nicht jedoch das sogenannte negative Stimmgewicht. Dieses bedeutet vereinfacht, dass sich abgegebene Stimmen gegen den eigentlichen Wählerwillen richten. Dieses Phänomen wurde deshalb 2008 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt und ist eng mit Überhangmandaten verbunden. Seitdem feilschen die Parteien um eine für sie günstige Lösung, denn es geht um politische Macht. Die CDU möchte bis zum festgelegten Fristende am 30. Juni einen Lösungsvorschlag vorlegen. Unklar ist allerdings, ob dieser nur das Problem des negativen Stimmengewichts aufgreift oder sich der kompletten Thematik der Überhangmandate widmet. Als mehr als ein Zeichen des guten Willens kann die kurzfristige Agenda aber nicht gewertet werden.
Im Interview erklärt Wahlforscher Joachim Behnke, dass zur nächsten Bundestagswahl 2013 wieder ein verfassungsgemäßes Wahlgesetz in Deutschland herrschten wird.