Seit Wochen lässt sich der Streit um die Homo-Ehe in den Medien mitverfolgen. Er teilt die Koalition: Familienministerin Schröder und FDP-Chef Rösler sprechen sich für die Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Ehen aus, Bundeskanzlerin Merkel und andere CDU- und CSU-Politiker sind dagegen.
Hintergrund ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Es geht um das Ehegattensplitting, bei dem das Einkommen beider Ehepartner gemeinsam versteuert wird. Dadurch kann ein Vorteil entstehen, wenn einer der beiden Ehegatten weniger verdient als der andere – dann müssen beide nämlich weniger Steuern zahlen. Momentan greift das Gesetz nur bei heterosexuellen Ehen. Gleichgeschlechtliche Ehen sind somit steuerrechtlich im Nachteil. Vom Bundesverfassungsgericht wird 2013 eine Entscheidung erwartet.
Auf diese Entscheidung will auch Angela Merkel warten, so die Bundeskanzlerin gestern im Sommerinterview. Sie zweifelt an einer vollkommenen steuerlichen Gleichstellung und möchte, dass Ehe und Familie „rechtlich noch etwas besser gestellt werden“. Dazu beruft sie sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ – Artikel 6 des Grundgesetzes
Über die Interpretation des Begriffs „Ehe“ im Grundgesetz haben wir mit dem Verfassungsrechtler Joachim Wieland gesprochen. Er ordnet die Debatte rechtlich ein.