Ein paar Klicks sind es nur, schon ist ein Video auf einem Blog, auf einer Website oder auf dem eigenen facebook-Profil eingebettet.
Das sogenannte Framing ist im Internet sehr beliebt – und einige Website spezialisierten sich sogar darauf. Viele Videoanbieter wie youtube, myvideo oder vimeo bieten extra eine einfache Einbettfunktion an. Nur wenige Klicks, und das dort bereitgestellte Video steht auch auf der eigenen Seite.
Doch damit könnte es in Deutschland bald vorbei sein. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass das Einbetten von Internetvideos möglichweise urheberrechtliche Probleme bereitet.
Urteil am 16. Mai
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen ein Video für interne Zwecke produziert. Das gelang über Umwege ins Netz und auch auf die Webseiten anderer Unternehmen. Das Urteil, ob so etwas zulässig ist, könnte wegweisend für die große Frage sein, ob Videos einbetten problemlos ist. Erwartet wird es für den 16. Mai.
Was der BGH gestern genau bekannt gegeben hat und was das in Zukunft für Websites wie auch für Facebook-Profile bedeuten könnte, darüber haben wir mit Christian Solmecke gesprochen. Er ist als Rechtsanwalt auf IT- und Internetrecht spezialisiert.
Damit dürfte dann Schluss sein für all die schönen Musikvideos auf facebook und Co., denn die sozialen Netze leben ja gerade von diesen eingebetteten Videos. – Christian Solmecke, Rechtsanwalt