Seit März vergangenen Jahres beobachtet der Verfassungsschutz die AfD bundesweit. Grund dafür ist die vom Verfassungsschutz unterstellte rechtsextreme Gesinnung der Partei. Auf gut 1000 Seiten hat der Verfassungsschutz begründet, warum die Partei beobachtet werden soll. Das Gutachten ist vertraulich, die Süddeutsche Zeitung durfte allerdings einen Blick hineinwerfen: Unter anderem heißt es im Bericht, die AfD teile Bürger und Bürgerinnen in zwei Klassen ein – „echte“ Deutsche und sogenannte „Passdeutsche“, die nur durch den Pass, nicht aber durch eine gemeinsame Geschichte deutsch seien. Eine absurde Idee, denn schließlich ist es die Staatsangehörigkeit – also der der deutsche Pass – der Deutsche laut Grundgesetz zu Deutschen macht.
AfD gewinnt so oder so
Soll eine Partei wegen extremistischer Tendenzen überwacht werden, sind die Hürden ziemlich hoch. Weil Parteien unerlässlich für die Demokratie sind, stehen sie unter besonderem Schutz. Sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen überwacht und verboten werden. Insgesamt hat es bislang nur zwei Parteiverbote in der Bundesrepublik gegeben: Einmal wurde die Nachfolgepartei der NSDAP verboten, ein andermal die KPD. Zudem wurde mehrfach versucht, die NPD zu verbieten. Diese Versuche sind allerdings erst an V-Männern innerhalb der Partei und schließlich an der Bedeutungslosigkeit der Partei gescheitert.
Der Verfassungsschutz darf eine Partei nur dann beobachten, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Partei demokratiegefährdend ist. Bei der AfD wird das damit begründet, dass sie sich, unter anderem wegen ihrer Unterteilung in Bürger erster und zweiter Klasse, nicht mit dem Grundgesetz und der darin verankerten Menschenwürde vereinbaren lässt.
Nun muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden, ob die Überwachung der AfD rechtens ist. Wie das Verfahren ausgeht, ist schwer zu sagen. Die Partei dürfte bei ihren Anhängerinnen und Anhängern allerdings so oder so punkten: Ist die Beobachtung rechtens, kann sie sich als Opfer stilisieren, ist die Beobachtung rechtswidrig, steht die AfD als wehrhafte Partei da. Rechtsanwalt Achim Doerfer und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz schauen sich den Fall genauer an.