Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ruft im November vergangenen Jahres in Berlin zu einer Demonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“ auf. Das Bildungsministerium unter Johanna Wanka veröffentlicht daraufhin eine Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“. Die Partei klagt und bekommt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht.
AfD verklagt Bildungsministerium
Die Vorsitzenden Richter in Karlsruhe begründen die Entscheidung mit der Wettbewerbsneutralität gegenüber politischen Parteien. Gegen eben diese habe das Ministerium jedoch mit dem Aufruf verstoßen und deshalb musste es den Aufruf nach dem Urteil von der Seite nehmen.
Prozess gegen Thüringer Lokalzeitungen
Die Partei geht auch gegen einzelne Medien juristisch vor: So hat der Thüringer Ableger der Partei Ende des Jahres drei Lokalzeitungen verklagt. Diese wollten Werbeanzeigen der Partei nicht abdrucken. Die AfD zieht vor Gericht, verliert jedoch den Rechtsstreit in letzter Instanz. Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Urteil die Freiheit der Verleger und weist darauf hin, dass die AfD auch auf der eigenen Webseite Werbung machen könne.
Die Alternative für Deutschland klagt offenbar immer öfter, zuletzt auch erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Über die Strategie der rechtspopulistischen Partei und die Folgen haben wir in der Reihe „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Sebastian Kränzle