Weil sich ein Ehepaar und das Jobcenter 2017 uneins über Wohnungskosten sind, zieht das Paar vor Gericht. Im Durchschnitt dauerte damals ein Verfahren innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit 15,1 Monate. Zum Vergleich: Im Schnitt lag die Verfahrensdauer in Zivilprozesssachen je nach Bundesland zwischen fünf und sechs Monaten. Im Falle des Klägerpaares hat es aber nochmal extra lange gedauert – und zwar solange, dass sie eine Entschädigung für die lange Verfahrensdauer bekommen haben. 3.000 Euro wurden der Klägerin am Ende überwiesen.
Jobcenter will ALG II zurück
Man könnte meinen, damit wäre das Thema abgehakt, tatsächlich aber ging es direkt in die nächste Runde: Das Jobcenter rechnete die Entschädigungszahlung nämlich als Einkommen an und wollte deswegen 800 Euro an ALG-II-Zahlungen vom Paar zurück. Aber ist eine solche Entschädigung, die einem bei überlangen Verfahren zusteht, wirklich ein Einkommen?
Zunächst bekommt die Klägerin vor dem Sozialgericht auch Recht, später aber kassiert das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Urteilsspruch und weist die Klage ab. Nun hat das Bundessozialgericht im Revisionsverfahren final entschieden: Entschädigungszahlungen sind unter gewissen Voraussetzungen kein Einkommen. Was bedeutet das nun für die Klägerin? Was ist eigentlich ein überlanges Gerichtsverfahren und wie üblich sind solche Entschädigungszahlungen überhaupt? Darum geht’s in der neuen Folge von „Ist das gerecht?“ mit detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.