Möglichst schnell alte Sachen loswerden oder neue Dinge finden – ein kurzer Blick auf eBay macht’s in der Regel möglich. Doch das Onlineportal hat nicht nur Vorteile, denn neben ehrlichen Verkäufern und Käufern tummeln sich auch Betrüger auf der Seite.
Betrüger bei Verkäufern und Bietern
So gibt es beispielsweise Verkäufer, die bei ihren eigenen Produkten mitbieten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Und auch die Käufer sind kreativ, was das Tricksen angeht. So genannte Abbruchjäger beispielsweise bieten dem Verkäufer an, den Kauf außerhalb von eBay zu klären, damit dieser das Angebot abbricht. Ein solcher Abbruch ist jedoch verboten, schnell flattert dann eine Schadensersatzklage ins Haus.
Letzte Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Machtwort gesprochen: Künftig soll es deutlich gesitteter bei eBay zugehen. Über zwei Fälle hat der BGH geurteilt, in einem ging es um Selbstbieter, in dem anderen um Abbruchjäger.
Abbruchjagd als Rechtsmissbrauch
Ein Mann hatte vor fünf Jahren von verschiedenen Nutzerkonten aus Gebote in Höhe von insgesamt 215.000 Euro abgegeben und in vier Fällen die Verkäufer verklagt, als diese das Angebot abbrachen. Später hatte er ein Konto für die Firma seines Vaters eingerichtet und für ein Motorrad geboten, ebenfalls mit dem Ziel, den Verkäufer zu verklagen. Die Firma des Vaters klagte sich für den Abbruchjäger durch alle Instanzen bis vor den BGH.
Schon seit Monaten haben Rechtsexperten und eBay-Kunden darauf gewartet, was der BGH zu diesem Fall sagen würde. Immer wieder werden Verkäufer von Abbruchjägern verklagt. Noch Anfang des Jahres gab der BGH einem Abbruchjäger Recht, obwohl der Verkäufer darauf beharrte, das Angebot deswegen abgebrochen zu haben, weil der vermeintliche Käufer auf eBay schon oft von Käufen zurückgetreten sei.
Letzte Woche haben die Richter des BGH ihr Urteil gefällt. Sie lehnten die Klage wegen Formfehlern ab, sagten aber gleichzeitig, dass der Mann rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Rechtsanwalt Achim Doerfer ist positiv überrascht von dem Urteil.
Das wird möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, wenn man sich mal den ganzen Abmahnzirkus im Bereich der File-Downloads anschaut. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Ein VW Golf für 1,50 Euro? Auf eBay okay
Mindestens genauso häufig kommt es vor, dass Verkäufer bei ihren eigenen Auktionen mitbieten oder Freunde darum bitten. Im zweiten Urteil vom vergangenen Mittwoch hatte ein Mann seinen VW Golf zum Verkauf angeboten, ohne einen Mindestpreis anzugeben. Nachdem ein Nutzer nur 1,50 Euro geboten hatte, beschloss der Verkäufer, selbst für einen höheren Preis zu sorgen. Er steigerte den Preis bis auf 17.000 Euro, bis er schlussendlich selbst das höchste Gebot abgab und den Wagen später auf anderem Wege verkaufte. Der einzige reale Bieter verklagte den Mann auf Schadensersatz, weil eigene Gebote bei eBay rechtswidrig sind.
Der BGH sprach dem Bieter 16.500 Euro Schadensersatz zu, was ungefähr dem Wert des Autos entspricht. Das begründeten die Richter damit, dass das Gebot von 1,50 Euro das höchste Gebot sei, bevor der Verkäufer versucht habe, den Preis zu manipulieren. Der Preis von 1,50 Euro sei in Ordnung und nicht sittenwidrig, weil es bei eBay darum gehe, Gegenstände für einen möglichst kleinen Preis zu erwerben.
Welche Folgen haben die Entscheidungen des BGH für die eBay-Nutzer? Und was kann ich selbst als Nutzer tun, um mich gegen Betrug zu wehren? Darüber haben wir mit Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“ gesprochen.
Redaktion: Monika Müller