Im Juni steht noch die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an, im September folgen noch Kommunalwahlen, Landtagswahlen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern und natürlich die Bundestagswahl. Wie aber sollen Wahlen in Pandemiezeiten stattfinden? In Sachsen-Anhalt sollte gesetzlich verankert werden, dass die unabhängige Beauftragte für Wahlen eine reine Briefwahl verordnen kann. Aber geht das?
Alternativlose Briefwahl?
Die AfD Sachsen Anhalt hat gegen das Gesetz geklagt, Anfang Mai will das Landesverfassungsgericht entscheiden. Achim Doerfer sieht aber vor allem Nachteile in der reinen Briefwahl.
Insgesamt steigt der Anteil der Briefwähler- und wählerinnen stetig. Waren es 1957 noch unter fünf Prozent, waren es bei der Bundestagswahl 2002 schon knapp 20 Prozent. Mittlerweile werden knapp 30 Prozent aller Stimmen postalisch eingereicht. Und weil auch nach wie vor nicht absehbar ist, wie die Pandemiesituation im September sein wird, ist damit zu rechnen, dass der Wert noch einmal steigt.
Wichtig ist dabei, dass Briefwahl eigentlich sowieso eher die Ausnahme, und nicht die Regel darstellen soll. In den letzten Jahren wurden die Ausnahmeregeln allerdings immer wieder ausgeweitet. Eine reine Briefwahl, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, ist allein schon ein großer organisatorischer Aufwand. Rechtlich ist das Konstrukt auch umstritten.
detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer sprechen in „Ist das gerecht?!“ über mögliche Vor- und Nachteile von reinen Briefwahlen.