Die Bundesnotbremse ist verfassungskonform, die Klagen dagegen sind abgewiesen worden. Juristen und Juristinnen, aber auch die zukünftigen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben auf den Urteilsspruch gewartet. Und so mancher hätte mit einem anderen Ergebnis gerechnet. Nun aber ist es amtlich: Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Bundesnotbremse war verfassungskonform
Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auch immer voll ausgeschöpft werden müssen, dies bleibt nach wie vor eine rein politische Entscheidung, das Bundesverfassungsgericht hat dazu auch nicht geurteilt (und dürfte es auch nicht). Aber was haben die Richterinnen und Richter aus Karlsruhe dann überhaupt konkret entschieden?
Wichtig hierbei ist immer die Verhältnismäßigkeit. Was im April 2021 noch verfassungsmäßig war, kann zu einem späteren Zeitpunkt verfassungswidrig sein. Ein Beispiel: Im April 2022 ist die Pandemie vorbei, alle sind geimpft, die Intensivstationen sind leer. Dann wären ähnliche Grundrechtseinschränkungen selbstverständlich verfassungswidrig. Es kommt also immer auch auf den Kontext der Gesetze an. Ist der Nutzen größer als der Schaden? Und hier sagt das Bundesverfassungsgericht im Bezug auf die Bundesnotbremse: Ja.
Rechtsanwalt Achim Doerfer sieht das ähnlich und hält das Urteil für gerecht. Er und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz haben kurzerhand ihre Pläne über Bord geworfen und schauen sich stattdessen die Entscheidung aus Karlsruhe mal genauer an.