Was ist das Weisungsrecht?
Es gibt zwei Arten des Weisungsrechts. Das interne Weisungsrecht erlaubt es innerhalb der staatsanwältlichen Hierachie in Ermittlungsverfahren einzugreifen. Das externe Weisungsrecht erlaubt Landesjustizministern und dem Bundesjustizminister genau das gleiche Vorgehen. Das findet nur auf einer höheren Ebene statt. Die Justizminister der Länder dürfen also ihren Generalstaatsanwälten Weisungen geben, der Bundesjustizminister dem Generalbundesanwalt. Sowohl das interne, als auch das externe Weisungsrecht sind im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Kritiker des Weisungsrechts befürchten bei diesem Vorgehen eine zu große Einflussnahme der Politik auf die Justiz. Genau deshalb ist die Debatte im Zuge der Affäre um den Blog Netzpolitik.org wieder hoch gekocht.
Politik vs. Justiz
Bundesjustizminister Heiko Maas soll in die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Markus Beckedahl und André Meister vom Blog Netzpolitik.org eingriffen haben. Das wirft ihm zumindest der Ex- Generalbundesnawalt Harald Range vor. Der hatte Maas‘ Ministerium über einen vorläufig bestätigten Verdacht des Landesverrats informiert. Aus dem Ministerium sei daraufhin die Anweisung gekommen, das Gutachten durch eines vom Justizministerium zu ersetzen. Range wirft Maas vor, absichtlich in das laufende Ermittlungsverfahren eingegriffen zu haben, um mögliche politisch unangenehme Folgen zu verhindern. Der Bundesjustizminister streitet jedoch ab, jemals eine Weisung ausgegeben zu haben.
Theoretisch darf Maas so vorgehen. Denn wer glaubt, dass Staatsanwälte frei und unabhängig sein müssen, weil Exekutive und Legislative voneinander getrennt sind, liegt falsch. Die Teilung der Gewalten ist zwar richtig, Staatsanwälte gehören dem Staatsaufbau nach aber zur Exekutiven. Somit sind Staatsanwälte ihren Vorgesetzten zur Berichterstattung verpflichtet. Nur Richter sind laut Artikel 97 Grundgesetz (GG) unabhängig und dürfen einzig Recht sprechen (Art. 92 GG).
Seit 1849 ist ganz klar geregelt, die Staatsanwaltschaft gehört der Exekutive, gehört der Verwaltung an und gehört eben nicht der Rechtssprechung an und an dieser Trennung sollten wir auch festhalten. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Wo sind die Beweise?
Eine Weisung muss nicht formell ausgesprochen werden.
Also wie man die Weisung macht, ist relativ egal. Das geht natürlich auch per Anruf.- Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Beweise gibt es also keine. Doch ob mit oder ohne Weisungsrecht – angewiesen wird wohl irgendwie subtil immer irgendwo ein wenig.
Redaktion: Maren Schubart