Deutschland zieht gegen Italien vor Gericht, die Bundesrepublik hat vor dem Internationalen Gerichtshof Klage eingereicht. Der Internationale Gerichtshof, kurz IGH, ist das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen, dort können nur Staaten gegen andere Staaten klagen.
Es gibt schon ein Urteil
Der aktuelle Fall ist eigentlich auch ein alter Fall, es gibt nämlich schon ein Urteil aus dem Jahr 2012 in dieser Sache. Worum geht’s? Italienische Gerichte verhängen immer wieder Entschädigungszahlungen gegen Deutschland, sie sprechen sie zu Gunsten von Nachfahren der Opfer des Zweiten Weltkrieges aus. Familien sollen also oft kleine Entschädigungen bekommen, weil die Nazis ihre Vorfahren hingerichtet, gequält, deportiert haben. Deutschland allerdings weigert sich, zu zahlen, der IGH hat Deutschland 2012 Recht gegeben.
Weil Italien aber weiterhin Entschädigungszahlungen verhängt, klagt Deutschland nun erneut. Italien droht nämlich damit, deutsche Immobilien zu versteigern und sich auf diese Weise das Geld zu holen. Um das zu verhindern, ist Deutschland nun erneut vor Gericht gezogen – vermutlich wird der IGH Deutschland auch dieses Mal recht geben.
Die Frage ist, was das bringen wird, denn die italienischen Gerichte haben sich ja auch schon nicht an das ursprüngliche Urteil des IGH gehalten. Grund dafür ist, dass das italienische Verfassungsgericht die Sache anders sieht als die Richter und Richterinnen in Den Haag. Und wem fühlen sich italienische Richter wohl mehr verpflichtet? Über den aktuellen Konflikt, alte Probleme und die (einfache) Lösung all dessen spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz auch dieses Mal wieder mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.