Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster war eine Überraschung: Deutschland habe eine Schutzpflicht gegenüber den jemenitischen Klägern und müsse deswegen genauer überprüfen, was die USA auf ihrem Militärstützpunkt in Ramstein machen. Es war nicht nur eine Überraschung, sondern vielleicht auch – wir wollen eine Floskel bedienen – ein Paukenschlag. Das OVG stand mit dieser Auffassung unter den Gerichten ziemlich alleine da, das Bundesverteidigungsministerium ist prompt in Revision gegangen.
Die USA setzen in den Kriegsgebieten im Jemen, in Afghanistan und anderen Orten Drohnen ein. Gesteuert werden sie tausende von Kilometern entfernt. Immer wieder werden durch sie auch Zivilisten getötet. Aber gerade weil die Drohnen oft tausende Kilometer zurücklegen müssen, brauchen sie eine Art Zwischenstopp, die Erdkrümmung ist da im Weg. Deswegen sollen die Signale für solche Angriffe auch durch den Stützpunkt Ramstein geleitet werden, die Air Base in der Pfalz ist einer der wichtigsten militärischen Knotenpunkte des US-Militärs außerhalb den Vereinigten Staaten.
Drohnen aus der Ferne
Was aber bedeutet das für Deutschland? Bislang vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass alles, was in Ramstein passiert, mit deutschem Recht vereinbar ist und sie nicht weiter kontrollieren muss, was passiert. Diese Auffassung ist umstritten. Weniger umstritten ist nämlich, dass einige der US-Angriffe völkerrechtswidrig sind. Muss Deutschland also intervenieren?
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des OVG Münster nun aufgehoben, das Bundesverteidigungsministerium hat damit einen Teilerfolg errungen. Und jetzt? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer und dem Staatsrechtler Dr. Felix Boor.