Es fehlten Wahlzettel, Wahlräume wurden vorübergehend geschlossen und Menschen standen teils mehrere Stunden an, um wählen zu dürfen – in Berlin herrschte am Tag der Bundestagswahl Chaos. Befeuert wurde das noch durch den Berlin-Marathon, der viele Straßen blockiert hat. Aber hat dieses Chaos auch die Mandate beeinflusst? Bundeswahlleiter Georg Thiel schließt das nicht aus und hat deswegen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingereicht.
„Wahlrechtliche Vorschriften verletzt“
Grundsätzlich kann jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin Einspruch gegen die Wahl einlegen. Dass es nun aber auf amtlichen Wege der Bundeswahlleiter ist, gibt dem Einspruch noch einmal mehr Gewicht. Es steht die Frage im Raum, ob durch die fehlerhafte Organisation Menschen abgehalten wurden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es ist kaum von den Bürgern und Bürgerinnen zu erwarten, mehrere Stunden vor dem Wahllokal zu warten.
Nun muss der Bundestag über den Einspruch entscheiden, zuständig ist dafür primär der Wahlprüfungsausschuss. Aber was passiert eigentlich, wenn positiv über den Einspruch entschieden wird? Und auf welcher Gesetzgrundlage beruht das Konstrukt überhaupt? Darum geht es dieses Mal in „Ist das gerecht?“. detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht darüber mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer, gemeinsam werfen sie einen Blick in die Wahlgesetze und spielen zwei mögliche Szenarien für die Bundestagswahl 2021 durch.