Bei Straftaten gegen den EU-Haushalt ist die Strafverfolgung bisher ein schwieriges Unterfangen gewesen. Die jeweiligen nationalen Behörden mussten über Ländergrenzen hinaus miteinander arbeiten, was oft zeitaufwendig und verwaltungsintensiv ist. Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die am 1. Juni 2021 in Luxemburg ihre Tätigkeit aufgenommen hat, erhofft sich die EU eine effektivere Strafverfolgung.
Die Europäische Staatsanwaltschaft geht neue Wege
Bereits 2017 informierten 16 EU-Mitgliedsstaaten den Rat, die Kommission und das Parlament der Europäischen Union über eine Europäische Staatsanwaltschaft, die grenzübergreifend Straftaten und organisierte Kriminalität im EU-Raum verfolgen soll. Laura Codruţa Kövesi, Staatsanwältin am Obersten Gerichts- und Kassationshof Rumänien, wurde im Oktober 2019 vom EU-Rat zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt. Knapp ein Jahr später folgten weitere Staatsanwälte der EUStA, die für die nächsten sechs Jahre das Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft bilden werden.
Die EUStA wird vor allem in Fällen der Korruption, der Geldwäsche und des Mehrwertsteuerbetrugs ermitteln und soll somit ein ernstzunehmender Gegner der Organisierten Kriminalität werden. Mithilfe der nationalen Strafverfolgungsbehörden und dem seit 1999 agierenden Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung soll die EUStA auf zwei Ebenen (zentral auf EU-Ebene und dezentral in den partizipierenden Mitgliedsstaaten) für eine koordinierte und unabhängige Strafverfolgung sorgen. 2018 meldeten nationale Behörden Betrug zulasten des EU-Haushalts in Höhe von 1.197 Millionen Euro. Solche Summen sollen bald der Vergangenheit angehören.
Aber: Warum gibt es erst jetzt eine Europäische Staatsanwaltschaft? Und wie arbeitet die EUStA und was kann sie eigentlich? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Til Schäbitz mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.