„Die böse Mär’ auf’s Altenteil! Fort mit der düst’ren Wolke!“ – NPD-Politiker Hans Püschel
Das ist ein Zitat aus einem „Gedicht“ des NPD-Politikers Hans Püschel. „Die böse Mär“, damit meint er den Holocaust. Für das Amtsgericht in Weißenfels und das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ein klarer Fall von Holocaustleugnung. Der NPD-Politiker Püschel ist dort zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Doch damit ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nicht einverstanden: Das höchste Gericht in Sachsen-Anhalt hat Püschel freigesprochen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Fall für Sprachwissenschaftler – nicht für Richter
Die Richter des Oberlandesgerichtes sind noch einmal tiefer in die Gedicht-Interpretation eingestiegen und zu der Auffassung gelangt, dass die Texte von Hans Püschel Spielraum für zwei Interpretationsansätze geben: einerseits Holocaustleugnung – andererseits Zeilen mit „harmloser Bedeutung“. Laut den Naumburger Richtern sei eine Verurteilung des vorangegangenen Landgerichts wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 demnach nicht zulässig.
Die Richter vom Oberlandesgericht Naumburg haben so getan, als hätten sie den Text nicht verstanden. – Achim Doerfer, Rechtsantwalt
Die Argumentation des Oberlandesgerichts dreht sich vor allem um den Begriff „Mär“. Püschel verwendet den Begriff im Zusammenhang mit der Vernichtung an den europäischen Juden. Im Text des NPD-Politikers haben die Richter jedoch ein rechtliches Schlupfloch gefunden: Püschel habe den Holocaust als solchen nicht angezweifelt, sondern womöglich nur seinen Umfang.
Dabei lasse Püschels Wortwahl, der Gesamtkontext des „Gedichtes“ und auch die Resonanz in rechtsradikalen Foren sehr deutlich darauf schließen, dass der NPD-Politiker den Holocaust an sich infrage stellt, meint Anwalt Achim Doerfer.
Über den Freispruch des NPD-Politikers Hans Püschel, der im Internet antisemitische Texte veröffentlicht hat, hat detektor.fm-Moderator Kais Harrabi mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.