Grenschutz ist Aufgabe des Bundes
Seit Sommer 2015 kontrolliert die Bundespolizei die Grenze zwischen Bayern und Österreich. Auf Forderung der bayerischen Landesregierung sind im August 2018 dann noch zusätzliche Kontrollen durch die Landespolizei in Kraft getreten.
Ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger erklärt diesen zusätzlichen Grenzschutz jetzt für verfassungswidrig. Stattdessen unterliege die Überwachung der Grenze dem Aufgabenbereich des Bundesgrenzschutzes.
Die Grünen haben das Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sagen, der bayerische Grenzschutz untergräbt „die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“. Dementsprechend fordert Franktionschefin Katrin Göring-Eckart nun Innenminister Horst Seehofer dazu auf, die Kontrollen der Landespolizei einzustellen.
Markus Söder und die bayerische Polizei
Der bayerische Minsterpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich ganz besonders für die bayerischen Grenzkontrollen stark gemacht. Er hatte vor Inkrafttreten der Kontrolle beteuert, dass diese vom Bund aus genehmigt sei. Im Grunde genommen sollten damit illegale Migration, Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle bekämpft werden. Kritiker haben diesem Argument von Beginn an die geringen Zahlen illegaler Migration entgegen gestellt.
Über das neue Gutachten zum bayerischen Grenzschutz hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Valérie Eiseler