Was darf man behalten?
Für die betroffenen Personen bei einem Insolvenzverfahren stehen meist die Fragen im Mittelpunkt: Was darf ich behalten? Was muss ich abgeben? Es gilt grundsätzlich, dass einem ein würdiges Leben weiterhin möglich sein muss. Das bedeutet, dass unter anderem Kleidung, Möbel, Fernseher, Radio und Küchengeräte da bleiben müssen.
Außerdem dürfen keine Gegenstände gepfändet werden, die wichtig sind, um den Beruf auszuüben. Ist man zum Beispiel auf das Auto angewiesen, um zum Arbeitsplatz zu kommen, darf es nicht eingezogen werden. Geld, Schmuck oder Edelmetalle sind jedoch meistens weg. Ausnahmen gibt es aber:
Es muss ein sogenannter Mindestbestand gesichert sein, d. h. künstliche Körperteile wie Prothesen oder dritte Zähne aus wertvollem Material dürfen nicht gepfändet werden. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Der Fall „Edda“
Dass jemand einen Hund in einem Insolvenzverfahren pfändet, kommt eher selten vor. Dass das in Ahlen dennoch passiert ist, ist schon kurios genug. Doch die Geschichte geht genauso kurios weiter. Denn der zuständige Mitarbeiter der Stadt hat den Mops im Internet über eBay verkauft. Eigentlich gibt es dafür spezielle Plattformen, zum Beispiel eine klassische Auktion.
Die rechtliche Stellung von Tieren ist in Deutschland immer noch umstritten. So zählten bis in die 90er Jahre Tiere als Gegenstände. Sachbeschädigung liegt jedoch nur vor, wenn man ein Tier vorsätzlich verletzt oder tötet. Rechtliche Auswirkungen hat das also nur selten.
Über die Pfändung von Hunden in Insolvenzverfahren spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Landes mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Johannes Rau