Die Zahl der Ehen, in denen mindestens einer der Partner minderjährig ist, steigt. Das haben Recherchen der Welt ergeben. Im vergangenen Jahr soll es an die 1.000 solcher sogenannter Kinderehen in Deutschland gegeben haben. Die Dunkelziffer ist hoch. Vor allem junge Mädchen, die nach Deutschland geflüchtet sind, wurden in ihrer Heimat oder in Flüchtlingscamps nach Scharia-Recht verheiratet. Die Eltern versprechen sich von der Hochzeit Sicherheit für ihre Tochter. Diese jungen Mädchen leben nun in Deutschland. Und deswegen ist dieses Thema nun auch hierzulande wieder aktuell.
Aufsehen erregender Fall
Doch nicht nur die neuen Zahlen zur Kinderehe in Deutschland befeuern die Debatte um den Umgang mit solchen Frühehen. Für Aufsehen hat im Juni ein Fall aus Bayern gesorgt, den jetzt sogar der Bundesgerichtshof klären muss. Es geht um ein junges Paar. Das Mädchen 15 Jahre alt, der Junge 21. Ein Jahr zuvor sind sie verheiratet worden, in Syrien. Jetzt leben sie hier.
Das Jugendamt Aschaffenburg wollte dem Mädchen als sein Vormund seinen Aufenthaltsort vorgeben. Das Oberlandesgericht Bamberg aber beschloss, dass das Mädchen keinen Vormund in Form des Jugendamtes benötigt, weil es mit einem erwachsenen jungen Mann verheiratet ist.
Wenn eine Ehe geschlossen wird, die nicht gültig ist, muss sie eben von einem der beiden Ehepartner angefochten werden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Ehe der beiden ist demnach solange gültig, bis sie angefochten oder aufgehoben wird, ganz egal, wie alt die Eheleute bei der Hochzeit gewesen sind. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt Aschaffenburg nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Beschwerde eingereicht.
Neue Debatte entfacht
Die Welt hat die Debatte mit ihrer Veröffentlichung der Zahl von geschätzten 1.000 Früh- oder Kinderehen die Diskussion angefeuert. Der Bundesjustizminister hat sich zu Wort gemeldet und will die Justizminister der Länder im September zu Gesprächen zum Thema einladen. Nichtregierungsorganisationen wie Terre des femmes oder der Kinderschutzbund fordern ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren.
Doch so einfach lässt sich das alles nicht lösen. Dass eine Hochzeit ab 16 Jahren in Deutschland mit Einstimmung der Eltern möglich ist, kann auch ein Schutz für Minderjährige sein, die selbst Eltern werden. Dürfen dann bei einer Neuregelung gar keine Ehen aus keinem anderen Land mehr anerkannt werden? Denn in Syrien mag es erlaubt sein, auch unter 16 Jahren zu heiraten, in Deutschland aber nicht. Auch die gleichgeschlechtliche Ehe gibt es in anderen Ländern. Würden solche im Ausland geschlossenen Ehen dann auch nicht anerkannt werden dürfen? Die Diskussion um all das steht noch ganz am Anfang.
Über den Fall des in Syrien verheirateten Mädchens, Frühehen und das kommende Urteil des Bundesgerichtshofs hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.