Am Flughafen stehen gelassen
Eigentlich wollte ein israelischer Student von Frankfurt nach Bangkog reisen. Allerdings stornierte die Airline Kuwait Airways kurzer Hand das Ticket des jungen Mannes. Sie wollte ihn nicht mitnehmen, weil er Israeli ist. Daraufhin verklagte der Student die Fluggesellschaft wegen Diskriminierung – ohne Erfolg.
Der Hintergrund
Kuwait erkennt den Staat Israel nicht an. Das sogenannte Einheitsgesetz zum Israel-Boykott verbietet sogar Vereinbarungen aller Art mit Israelis. Auf dieses Gesetz von 1964 beruft sich auch die Fluggesellschaft.
Die Airline argumentiert: Sie dürfe keine israelischen Staatsbürger mitnehmen, weil es das kuwaitische Gesetz verbiete. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt bekräftigt das: Die Airline muss keine Israelis befördern.
Aus meiner Sicht ist das eine klare Diskriminierung. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Diskriminierung oder nicht?
Die Frankfurter Richter begründeten das Urteil damit, dass die Beförderung eines israelischen Passagiers für Kuwait Airways nicht „zumutbar“ sei. Denn damit begehe sie nach den Regeln ihres eigenen Staates einen Gesetzesverstoß. Das Urteil rief bundesweit Empörung hervor. Auch innerhalb der Bundesregierung fordern einige drastische Konsequenzen für die Airline.
Im Antidiskriminierungsgesetz ist die Rede von Weltanschauung. Wenn der Streit darüber, ob es einen Staat Israel gibt und ob man ihn anerkennen soll, keine weltanschauliche Frage ist, dann weiß ich auch nicht mehr. – Achim Doerfer
Warum das Antidiskriminierungsgesetz in diesem Fall nicht greift und ob das Urteil noch gekippt werden kann, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Marlene Brey