Dass Paare ungewollt kinderlos bleiben, kommt wohl öfter vor, als man denkt. Etwa jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 in Deutschland ist davon betroffen. Die Alternativen: den Kinderwunsch unerfüllt lassen, adoptieren oder die künstliche Befruchtung versuchen. Wer sich für letzteres entscheidet, bekommt im Regelfall finanzielle Unterstützung. Und die braucht es auch, kann eine solche Behandlung schnell man über 10.000 Euro kosten.
Künstliche Befruchtung: Wer übernimmt Kosten?
Wer aber welche Förderung bekommt, ist kompliziert. Lange Zeit haben zum Beispiel nur verheiratete Paare einen Zuschuss vom Staat bekommen, Krankenkassen finanzieren auch heute noch nur verheirateten Paaren einen Teil der Kosten.
Zu beachten sind außerdem die Gründe für die künstliche Befruchtung. Nur bei organischen Gründen können die Kosten mitgetragen werden – also, wenn ein biologischer Grund auch tatsächlich vom Arzt attestiert wurde. Das ist zum Beispiel bei einer reduzierten Spermienanzahl der Fall oder bei einer eingeschränkten Funktion der Eierstöcke.
Weiteres Kriterium: das Alter. Lange Zeit galten starre Altersgrenzen, ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2020 weicht dieses Vorgehen aber ein bisschen auf. Alter allein darf kein Ausschlusskriterium sein, so das Gericht.
Wer gilt als Familie?
Aber wie passen all diese Regelungen zusammen, gerade auch, wenn man den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes heranzieht? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer sprechen über aktuelle Urteile zum Thema künstliche Befruchtung und ordnen ein, wie der aktuelle Stand ist.