Etwa 800 000 Babys sind 2021 geboren worden – dazu gehören auch ganz schön viele Mütter, die für mehrere Wochen bis Monate der Arbeit fernbleiben mussten. In Deutschland ist es Arbeitnehmerinnen nämlich sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht erlaubt zu arbeiten. Diese Regelung gilt allerdings nur für jene Frauen, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Das heißt, Freischaffende sind von dieser Regelung ausgenommen. Und auch für Mitarbeiterinnen in der Geschäftsführung galt das lange nicht.
Manche Frauen müssen schon viel früher mit dem Arbeiten aufhören, nämlich dann, wenn ein Beschäftigungsverbot verhängt wird. Das kann zum einen damit begründet sein, dass schwangere Frauen bestimmte Tätigkeiten pauschal nicht ausführen dürfen – zum Beispiel mit giftigen Stoffen in Laboren hantieren oder schwere Lasten im Lager heben. Zum anderen kann ein solches Beschäftigungsverbot aber auch individuelle Gründe haben, wenn etwa eine Risikoschwangerschaft vorliegt und Bettruhe verordnet wird. In manchen Fällen gilt ein solches Arbeitsverbot übrigens auch noch nach der Geburt, nämlich so lange, wie die Mütter stillen. So soll verhindert werden, dass die Neugeborenen über die Muttermilch schädliche Stoffe aufnehmen.
Mutterschutz im Vergleich
Mit all diesen Regelungen schneidet Deutschland allerdings, zumindest im europäischen Vergleich, eher schlecht ab. In Frankreich bekommen Frauen 16 statt 14 Wochen Mutterschutz, in der Slowakei sogar 35 Monate, da allerdings nur bei 75 statt 100 Prozent des Gehalts. Aber ist das gerecht? Und für wen gelten die gesetzlichen Regelungen in Deutschland denn nun überhaupt? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.