Pinguine im Gerichtssaal
Man stelle sich vor, ein kleiner Pinguin kommt in den Gerichtssaal gewatschelt, dem Anlass angemessen natürlich im Frack, um für den Erhalt seines Lebensraumes zu klagen – geht das? So natürlich nicht, allerdings wirft dieses Szenario die Frage auf, ob Pinguine, der Rhein oder gar der Thüringer Wald klagen können sollten.
In Bolivien und Ecuador geht das schon, dort hat man der Natur, der „Mutter Erde“ Klagerechte eingeräumt. Die werden natürlich weiterhin von Menschen vertreten, aber was macht es dann für einen Unterschied? Letztlich lässt sich das Problem auf eine einzige Frage reduzieren: Wollen wir besseren Klima- und Naturschutz?
In Anbetracht des Klimawandels sollte die Antwort darauf unbedingt „Ja“ heißen. Und hier kommt dann eben das Klagerecht für die Natur ins Spiel. Ein solches Recht hätte den Vorteil, dass Gesetzesvorhaben, Baupläne oder Ähnliches den Klimaschutz immer mitdenken müssten. Und das nicht erst, wenn sich zum Beispiel der Naturschutzbund einmischt.
Naturschutz als Selbstzweck
Wie könnte dann also ein solches Klagerecht genau aussehen? Und warum reichen eigentlich die Verbandsklagen, die Deutschland schon jetzt hat, nicht aus? Darum geht es in der neuen Folge „Ist das gerecht?“. detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit Achim Doerfer über die Natur als juristische Person und über die Fantasie in der Gesetzgebung.
Und wenn wir schon beim Thema Pinguine sind … bitte, gern geschehen: