Zum 1. April scheidet Verfassungs-Richter Johannes Masing eigentlich aus dem Amt. Auf Vorschlag der SPD ist er vor zwölf Jahren ans Bundesverfassungsgericht gekommen, nun ist Berlin auf der Suche nach einem Nachfolger für den Posten in Karlsruhe.
Unabhängig und trotzdem politisch
Einige Wochen später geht auch Andreas Voßkuhles Amtszeit zu Ende. Derzeit ist er noch Präsident des Gerichts, auch dafür braucht es nun eine Nachfolge. Dafür steht schon Bundesverfassungsrichter Stephan Harbarth so gut wie fest. Der Zeitplan allerdings ist kaum mehr zu schaffen. Für die Nominierungen ist nämlich der Bundesrat verantwortlich – und der tagt vor dem 1. April nicht mehr. Hinzu kommt, dass die Grünen möchten, dass zunächst über die Nachfolge Voßkuhles abgestimmt wird.
Es bleibt also spannend. Und es bleibt politisch. Zwar ist das Bundesverfassungsgericht selbst unabhängig, dennoch ist die Wahl der Richterinnen und Richter immer ein Politikum. Wer darf entscheiden, für wen wird sich entschieden?
Kann man Linke und AfD ausschließen?
Bislang haben sich die Parteien auf ein Verfahren geeinigt, das die Union, die SPD, die Grünen und die FDP berücksichtigt. CDU/CSU und SPD stellen immer jeweils drei Posten, Grüne und FDP jeweils einen. Pro Senat gibt es acht Richterposten, insgesamt gibt es zwei Senate. Linke und AfD werden dabei bisher nicht berücksichtigt.
Warum ist das so und was bedeutet die politische Besetzung für den juristischen Betrieb? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz fragt bei Achim Doerfer nach.