Die Bundesregierung ist zufrieden: Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein Erfolg, sagt sie. 2017 wurde er im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt. Etwas mehr als ein Jahr später tritt er dann offiziell in Kraft, nämlich am 31. Januar 2019. Weil Justiz Ländersache ist, mussten die Details zunächst noch mit den 16 Landeschefs und -chefinnen ausgehandelt werden.
Pakt für den Rechtsstaat: viel erreicht
2 000 neue Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte sollten geschaffen werden, dazu noch weitere Stellen bei der Bundesgeneralanwaltschaft, beim Bundesgerichtshof und unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Gericht. Damit sollen diese entlastet werden. Gleichzeitig hatte man sich erhofft, dass die Verfahren dadurch kürzer werden und noch mehr Verfahren verhandelt werden können. Es ging also auch um Effizienz. Außerdem wollten die Verantwortlichen einen besseren Opferschutz, sie wollten die Nebenklage vereinfachen und Justizpersonal besser ausbilden.
Jetzt neigt sich die Legislaturperiode dem Ende zu, passend dazu hat die Regierung eine erste Bilanz gezogen. Viele Ziele wurden erreicht, einige sogar übertroffen. Das reiche aber nicht, kommt prompt die Kritik von Justizministerinnen und Verbänden. Es müssten mindestens 2 000 weitere Stellen geschaffen werden, um die Herausforderungen zu bewältigen. Brauchen wir also einen neuen Pakt für den Rechtsstaat?
Rechtsanwalt Achim Doerfer zieht keine so gute Bilanz wie der Bund. Zwar seien viele Ansätze gut, er sieht aber auch die Gefahr durch Grundrechtseinschränkungen. Warum, bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit ihm.