Pari, pari?
Kein Paritätsgesetz für Brandenburg. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung hatte 2019 einen Gesetzesentwurf eingebracht, Wahllisten sollten ab 2024 paritätisch aufgeteilt werden. Es sollten also genauso viele Frauen wie Männer darauf vertreten sein. Klares Ziel: der Landtag sollte diverser werden, in der aktuellen Legislaturperiode sind nur 32 Prozent der Abgeordneten Frauen. Damit ist der Anteil der Frauen im Vergleich zur vorangegangenen Legislatur sogar gesunken, da waren es noch 36 Prozent.
Über ein Paritätsgesetz aber lässt sich an dieser Verteilung nichts ändern. Die Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht Brandenburg haben das geplante Paritätsgesetz einstimmig gekippt. Schon in Thüringen ist ein ähnlicher Gesetzesentwurf am Verfassungsgericht gescheitert, da allerdings hatte es noch einige Gegenstimmen gegeben. Womit lässt sich die Entscheidung in Brandenburg denn begründen?
Verstoß gegen Gleichberechtigung
Das Problem dabei ist, dass dadurch Kandidaten und Kandidatinnen behindert werden könnten, sich aufstellen zu lassen. Und das ist mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes, also der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nicht vereinbar. Der Spielball liegt somit bei den Parteien, es stünde ihnen frei, ihre Wahllisten ganz ohne Gesetz diverser auszugestalten. Einige Parteien machen das sowieso schon, die SPD zum Beispiel stellt ihre Listen auf allen Ebenen paritätisch auf, die Grünen sind schon 1983 mit quotierten Listen in den Bundestag eingezogen.
detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit Achim Doerfer über das neue Urteil aus Brandenburg und den „Alt-Herren-Verein“ Politik. Und sie sprechen darüber, ob all das denn nun wirklich gerecht ist.