Kanzleipflicht, Unabhängigkeit, Rechtsanwaltskammer – all das wird in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geklärt. Gemeinsam mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) bietet sie die Grundlage für die Arbeit von Juristen und Juristinnen. Nun soll die BRAO reformiert werden, gerade wurde der neue Entwurf gemeinsam mit Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt.
Bundesrechtsanwaltsordnung: teilweise verfassungswidrig
Die Ordnung und auch die Reform wirken für Laien vielleicht schnell ein bisschen öde, für Rechtsanwälte und Anwältinnen aber hätte eine Reform weitreichende Konsequenzen – und eine Reform wurde lange erwartet. Im Zentrum steht das Gesellschaftsrecht der Anwältinnen und Anwälte. Heißt: die Frage, mit wem sie in Sozietät (also gemeinsam) arbeiten dürfen. Hierfür können sie sich auch jetzt schon mit anderen Anwälten und Anwältinnen zusammenschließen und gemeinsam eine Gesellschaft in Form einer Kanzlei gründen. In Zukunft aber soll der Personenkreis erweitert werden, mit dem ein solcher Zusammenschluss möglich ist.
Ein weiterer Punkt, der reformiert werden soll, ist Paragraf 43 der BRAO. Dort steht: „Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.“ Zu ungenau? Der Passus soll durch die Reform konkretisiert werden, das Berufsverbot dadurch ausgeweitet werden. Schießt man damit übers Ziel hinaus?
Darüber und über die Vor- und Nachteile der geplanten Reform spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer in der neuen Episode von „Ist das gerecht?“.