Flug fällt aus
Jeder Fluggast kennt es. Mit Sack und Pack kommt man zwei Stunden vor Abflug am Flughafen an, schlurft durch Sicherheitskontrolle und Check-in und wartet die letzte Stunde in vorderster Reihe am Gate. Dann kurz vor dem geplanten Abflug, die Nachricht, dass der Flug gestrichen wurde.
Genau das ist einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen am Flughafen von Göteborg widerfahren. Somit mussten sie eine Nacht länger in der schwedischen Großstadt bleiben und konnten erst am nächsten Tag die Heimreise nach Düsseldorf antreten. Daraufhin hat es sich das Ehepaar erstmal gut gehen lassen und bestellte ein großzügiges Abendessen samt Champagner und Dessertwein.
Fluggast hat Recht auf Erstattung
Anschließend haben die Reisenden auf Kostenerstattung geklagt. Laut EU-Fluggastrecht steht es jedem Fluggast zu, ab einer Verspätung von drei Stunden auf Entschädigung zu klagen. Nach der Fluggastrechte-Verordnung werden Fluggästen einige Ansprüche gegen die jeweilige Fluggesellschaft eingeräumt. Voraussetzung dabei ist, dass die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat „oder wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU abgeht oder abgehen sollte“.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Eheleuten nun Recht gegeben: Die Airline muss für Verspätung, Hotel und Luxusdinner aufkommen. Die Rechnung, die die Airline nun bezahlen muss, beläuft sich auf über 1.000 Euro. Die Begründung des Amtsgerichts lautet, dass es doch allgemein bekannt sei, neben einem Abendessen auch begleitend ein Bier, Wein oder Champagner zu verzehren.
Ich glaube, dass es die Absicht von dem Richter war, den Leuten Mut zu machen, mehr Kosten zu produzieren. Weil natürlich würden die Fluglinien den Leuten suggerieren, zu McDonald’s zu gehen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Über das Urteil und die Rechte von Fluggästen hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Frederik Trautmann, Leora Koch und Alina Metz