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Laut Gericht gehört Champagner zu einem guten Abendessen dazu. Bild: Rawpixel.com | shutterstock.com
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Ist das gerecht? | Auch Champagner wird bei ausgefallenem Flug bezahlt

Prost, Schatz!

Ein Paar aus Nordrhein-Westfalen hat eine Airline auf Kostenerstattung verklagt, weil ihr Heimflug gestrichen wurde. Ihnen wurde sogar der Champagner bezahlt. Welchen Anspruch auf Kostenerstattung man als Fluggast hat, klären wir hier.

Flug fällt aus

Jeder Fluggast kennt es. Mit Sack und Pack kommt man zwei Stunden vor Abflug am Flughafen an, schlurft durch Sicherheitskontrolle und Check-in und wartet die letzte Stunde in vorderster Reihe am Gate. Dann kurz vor dem geplanten Abflug, die Nachricht, dass der Flug gestrichen wurde.

Genau das ist einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen am Flughafen von Göteborg widerfahren. Somit mussten sie eine Nacht länger in der schwedischen Großstadt bleiben und konnten erst am nächsten Tag die Heimreise nach Düsseldorf antreten. Daraufhin hat es sich das Ehepaar erstmal gut gehen lassen und bestellte ein großzügiges Abendessen samt Champagner und Dessertwein.

Fluggast hat Recht auf Erstattung

Anschließend haben die Reisenden auf Kostenerstattung geklagt. Laut EU-Fluggastrecht steht es jedem Fluggast zu, ab einer Verspätung von drei Stunden auf Entschädigung zu klagen. Nach der Fluggastrechte-Verordnung werden Fluggästen einige Ansprüche gegen die jeweilige Fluggesellschaft eingeräumt. Voraussetzung dabei ist, dass die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat „oder wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU abgeht oder abgehen sollte“.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Eheleuten nun Recht gegeben: Die Airline muss für Verspätung, Hotel und Luxusdinner aufkommen. Die Rechnung, die die Airline nun bezahlen muss, beläuft sich auf über 1.000 Euro. Die Begründung des Amtsgerichts lautet, dass es doch allgemein bekannt sei, neben einem Abendessen auch begleitend ein Bier, Wein oder Champagner zu verzehren.

Ich glaube, dass es die Absicht von dem Richter war, den Leuten Mut zu machen, mehr Kosten zu produzieren. Weil natürlich würden die Fluglinien den Leuten suggerieren, zu McDonald’s zu gehen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Über das Urteil und die Rechte von Fluggästen hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Achim Doerfer - ist Rechtsanwalt und beantwortet uns einmal die Woche die Frage: Ist das gerecht?

ist Rechtsanwalt und beantwortet uns einmal die Woche die Frage: Ist das gerecht?
Den Leuten muss es gut gehen. Das Gericht hat in dem Zusammenhang gesagt, dass es angemessen ist, wenn man auch noch den ein oder anderen Champagnercocktail oder Dessertwein hinterher trinkt.Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Fluggesellschaft muss Champagner bezahlen 05:58

Redaktion: Frederik Trautmann, Leora Koch und Alina Metz

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