Reformen gescheitert
Schwangerschaftsabbrüche sind auch in Deutschland verboten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Handlung straffrei – wird dadurch aber auch nicht legal. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Strafgesetzbuch, die Paragrafen 218 bis 219b klären die Bedingungen. Vor allem der 219a hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit bekommen, weil er „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch untersagt. Darunter fällt aber auch schon, wenn Ärzte und Ärztinnen auf ihrer Website schreiben, wie sie solche Eingriffe durchführen. Die reine Information, dass Abbrüche überhaupt vorgenommen werden dürfen, ist mittlerweile erlaubt. Eine wirkliche Reform dieses Paragrafen hat allerdings nicht geklappt, mehrere Ärztinnen wehren sich dagegen.
Schwangerschaftsabbruch neben Mord und Totschlag
Es gibt auch an den anderen Paragrafen viel Kritik. Das Thema ist kompliziert, weil auf der einen Seite die Grundrechte der Schwangeren stehen, auf der anderen Seite aber auch die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Embryos. Eine einfache Fristenlösung, wie sie die SPD in den 70er Jahren angestrebt hat, wurde vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert. Stattdessen hat man sich auf die noch heute gültige Regelung zum Thema Schwangerschaftsabbruch geeinigt. Achim Doerfer aber ist der Ansicht, dass die Gesetze trotzdem neu gemacht werden müssten:
Aber sind die Paragrafen überhaupt reformierbar? Und was sollte dann stattdessen drinstehen? Darüber sprechen wir in dieser Folge von „Ist das gerecht?“. detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz tauscht sich wie immer mit Rechtsanwalt Achim Doerfer darüber aus.