Diciotti: Warten auf Entscheidung
Es geht ums politische Profil. Italiens Innenminister Matteo Salvini will die 177 Geflüchteten auf dem Rettungsschiff „Diciotti“ nicht in Italien aufnehmen. Damit geht der Streit um die Seenotrettung weiter. Gestern durfte das italienische Schiff „Diciotti“ dann schließlich in Sizilien anlegen. An Land dürfen die Passagiere allerdings nicht. Ein Verbot, das gegen nationales und europäisches Recht verstößt.
Es gehört doch zu den fatalen Entwicklungen der letzten Zeit, dass staatliche Stellen, von denen wir immer gewohnt waren, sie würden sich automatisch an geltendes Recht halten, […] sich auf einmal nicht mehr an das Recht halten. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Menschenrechtswidrige Praxis
Die „Diciotti“ hat die Geflüchteten auf hoher See in maltesischen Gewässern gerettet. Der italienische Innenminister der rechten Partei „Lega Nord“ hatte argumentiert, Malta müsse die Geflüchteten aufnehmen. Seine Drohung, die Passagiere direkt nach Libyen zurückzuschicken, gilt als sogenannte Kollektivausweisung. Die verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Bereits 2017 hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem spanischen Fall klargemacht: Rückführungen an den europäischen Außengrenzen sind menschenrechtswidrig.
Dem stehen ganz wesentliche Garantien entgegen. Zum einen überhaupt das Recht auf ein Verfahren und zum anderen das Recht auf eine individuelle Beschwerde und auf eine individuelle Abhandlung eines jeden Rechtsfalles. – Achim Doerfer
Über die rechtlich problematische Ankündigung des italienischen Innenministers hat detektor.fm-Moderator David Seeberg mit Rechtsanwalt Armin Doerfer gesprochen.
Redaktion: Nora Auerbach