Wahlwerbung für alle
Auf den öffentlich-rechtlichen Sendern sind derzeit wieder Wahlwerbespots zur Europawahl am 26. Mai zu sehen. ARD und ZDF sind gesetzlich verpflichtet, die Spots der Parteien auszustrahlen – hier gilt das Credo der Meinungsfreiheit. Für die Inhalte sind allein die Parteien verantwortlich.
Der Beitrag der rechtsextremen NPD ging dem ZDF nun allerdings zu weit – der Sender wollte den Spot nicht ausstrahlen, denn er sei volksverhetzend. Das ZDF bekommt auf mehreren Instanzen Recht: Das Verwaltungsgericht in Mainz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigen die Entscheidung. Auch die ARD, der SWR und der rbb wollen den Werbespot nicht senden.
Meinungsfreiheit ist kein Freibrief
Im Beitrag ist unter anderem die Rede von einer „unkontrollierten Massenzuwanderung ausländischer Messermänner“. Es folgt die Parole „Migration tötet!“. Solche Aussagen sind nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ und erfüllen somit den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Die NPD hat mit dem Spot bewusst ihre Grenzen ausgestestet. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Unverständnis bei der NPD
Die NPD hat daraufhin versucht, die Ausstrahlung per Eilantrag zu erzwingen. Der Antrag wurde aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Partei hat nun die Möglichkeit, einen neuen Spot für die Europawahl zu produzieren, der strafrechtlich nicht relevant ist. Ob sie das tut, und ob die Sender den Vorschlag akzeptieren, bleibt vorerst offen.
Was das Urteil für die NPD bedeutet und wie es jetzt weitergeht, hat Achim Doerfer mit detektor.fm-Moderator Lars Feyen besprochen.
Redaktion: Jonas Galm