Nach der Obergrenze und dem Schießbefehl wird nun die nächste politische Forderung in die Flüchtlingsdebatte integriert: Die Residenzpflicht soll verschärft werden. Vorgetragen wurde der Vorstoß zuletzt von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen und SPD-Mitglied. Nicht nur sie, auch ihr Parteikollege und Vizekanzler Sigmar Gabriel sprach sich dafür aus, dass eine solche Gesetzesänderung notwendig sei.
Ausweitung der Residenzpflicht
Die Residenzpflicht gilt bisher für Asylbewerber und Geduldete. Sie können innerhalb der ersten drei Monate ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Stattdessen sind sie gezwungen, je nach Bundesland, sich im jeweiligen Bezirk oder Bundesland aufzuhalten. Nun soll diese Regelung auf bereits anerkannte Asylbewerber ausgeweitet werden.
Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo der lokale Fürst eine Ansiedlungserlaubnis erteilt, sondern die Normalität ist es, sich frei zu bewegen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Dies würde einen erheblichen Einschnitt in das Recht auf Freizügigkeit bedeuten. Doch Politiker wie Gabriel und Kraft sehen das als notwendig an, um die Großstädte vor zu starkem Zuzug zu bewahren. Sie rechnen damit, dass viele Geflüchtete weg aus den ländlichen Gegenden und hin in die attraktiveren Städte ziehen. Im Zuge dessen befürchten sie die Bildung von Parallelgesellschaften.
Doch kann die Politik aufgrund derartiger Befürchtungen die persönlichen Rechte der neuen Bürger einschränken? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer in der Serie „Ist das gerecht?“ gesprochen.
Redaktion: Markus Vorreyer