Die Rente geht uns alle an, ist sie doch eine generationenübergreifende Frage. Und genau deswegen ist das neue Urteil des Bundesfinanzhofs gerade für diejenigen interessant, die erst nach 2040 in Rente gehen. Die Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof haben nämlich davor gewarnt, dass für genau diese Menschen eine Doppelbesteuerung drohe – und die ist verfassungsrechtlich verboten.
Der Gesetzgeber muss also nochmal ran – ein unliebsames Thema im Wahlkampf. Denn dass die Rente so, wie sie aktuell konzipiert ist, nicht aufgeht, ist schon lange bekannt. Nur Lösungen gibt es eben kaum. Die Problematik hängt dabei mit den demografischen Veränderungen zusammen: Weil es immer weniger Kinder gibt, müssen immer weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Rentner und Rentnerinnen von heute finanzieren.
Rente: auch ohne Doppelbesteuerung schon in der Krise
Konkret heißt das, dass nicht nur die Beiträge in Zukunft steigen dürften, sondern gleichzeitig auch das Rentenniveau sinkt. Aktuell liegt es bei 48 Prozent, bis 2030 soll es aber schon auf 46 Prozent sinken – davon dürften allerdings nur die wenigsten leben können. Selbst jetzt bekommen Rentner und Rentnerinnen durchschnittlich nur knapp unter 1.000 Euro.
Das Urteil zur Doppelbesteuerung löst also lange nicht die Probleme des aktuellen Rentensystems – gerecht ist die Entscheidung aber dennoch, meint Rechtsanwalt Achim Doerfer. Mit ihm spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dieses Mal darüber, wie es zu einer Doppelbesteuerung kommen könnte, wo die Ursachen dafür liegen und wie man die Doppelbesteuerung der Rente verhindern kann.