60,4 Millionen Wahlberechtigte gibt es zur Bundestagswahl 2021 in Deutschland. Grundsätzlich gilt erst einmal: Wer über 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darf an Wahlen teilnehmen. Das Wahlrecht ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, es darf nur aus wenigen und triftigen Gründen eingeschränkt werden. Beim Alter gibt es hier Ausnahmen, in einigen Bundesländern dürfen zum Beispiel alle ab 16 Jahren wählen, allerdings nur auf Kommunal- und Landesebene. An Kommunalwahlen dürfen außerdem alle Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union teilnehmen, solange sie ihren Hauptwohnsitz in der Kommune gemeldet haben.
Aktives und passives Wahlrecht kann entzogen werden
Darüber hinaus gibt es aber weitere Einschränkungen. Eine fehlende Meldeadresse kann zum Problem werden. Manche Straftäter können das passive Wahlrecht verlieren, für ganz bestimmte Straftaten wie Hochverrat kann für einen bestimmten Zeitraum auch das aktive Wahlrecht entzogen werden. Das passiert allerdings ausgesprochen selten.
Bei der Europawahl im Jahr 2019 durften 85 000 Deutsche nicht wählen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen eine Vollbetreuung benötigt haben. Dieser Umstand war schon lange hoch umstritten, kurz darauf wurde ein entsprechender Passus aus dem Wahlgesetz gestrichen. Zur Bundestagswahl 2021 tritt das Inklusive Wahlrecht in Kraft.
Wo die Probleme liegen, wer nicht wählen darf und woran das liegt, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in der neuen Folge von „Ist das gerecht?“. Außerdem sprechen sie über die Neuerungen beim Inklusiven Wahlrecht.