Jeder, der neu in eine Stadt zieht oder einfach die Wohnadresse wechselt, muss sich beim Einwohnermeldeamt melden. Hierbei gibt man auch an, welcher Religion man angehört. Das ist allerdings nicht zur einfachen Erfassung aus statistischen Gründen relevant, sondern vielmehr, weil man darüber der verantwortlichen Religionsgemeinde zugeordnet wird. Das ist insofern wichtig, weil so die Kirchen- oder Synagogensteuer eingezogen wird.
Zuordnung zur Religionsgemeinde
Im Falle eines Ehepaars aus Frankreich wurde das ziemlich teuer. Die beiden waren 2002 gerade frisch aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und gaben an, mosaischen Glaubens zu sein. Weil es zum damaligen Zeitpunkt nur eine einzige jüdische Gemeinde in Frankfurt gab, wurden sie dieser automatisch zugeordnet – obwohl sie mit der Ausrichtung der Gemeinde nicht einverstanden waren. Die Widerspruchsfrist ließen sie allerdings verstreichen, schließlich wurden sie zu einer Zahlung von 114.000 Euro Synagogensteuer aufgefordert.
Dagegen zog das Ehepaar vor Gericht, klagte sich durch die Instanzen und bekam schließlich vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Kurz darauf aber kippte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, im zweiten Anlauf verlor das Paar schließlich auch vorm BVerwG. Das war immerhin schon 2016.
Mittlerweile sind die Franzosen erneut vors Bundesverfassungsgericht gezogen, dieses Mal haben die Richter und Richterinnen die Klage aber gar nicht erst angenommen. Damit bleibt die Frage auch nach knapp 20 Jahren ungeklärt. Was also könnten die nächsten Schritte sein und ist all das gerecht? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.