Mit Slogans wie „Wir werden uns wi(e)dersetzen!“ rufen antifaschistische Bündnisse in der ganzen Bundesrepublik dazu auf, sich gegen Nazi-Aufmärsche zu wehren. Ein wirksames Mittel dabei sind Sitzblockaden. Die Teilnahme an solchen Blockaden ist allerdings rechtlich nicht ohne Folgen: Sitzblockierer werden oft belangt, denen dann „Vereitelung einer genehmigten Demonstration“ vorgeworfen wird. heißt das dann.
Auch nach den Blockaden gegen Europas größten Neonazi-Aufmarsch in Dresden gab es wieder zahlreiche Strafanzeigen gegen Protestanten, die sich an den Sitzblockaden beteiligten. Zum Teil wurden von der sächsischen Staatsanwaltschaft hohe Geldstrafen verhängt.
Der Jurist und Rechtshistoriker Uwe Wesel ist überzeugt, dass die Strafen gegen Sitzblockierer nicht gerechtfertigt sind. Im Gespräch mit detektor.fm erklärt er, warum er die Massenblockaden als legitimes und vor allem legales Mittel gegen rechtsextreme Veranstaltungen sieht.