Steffen Kailitz gilt als gestandener Experte. Er forscht seit über zehn Jahren am renommierten Hannah-Arendt-Institut zu Extremismus und zur NPD. Und er wurde als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren vor das Bundesverfassungsgericht berufen – wo er öffentlichkeitswirksam für ein Verbot der rechtsextremistischen Partei plädiert hat.
Jens Maier hingegen dürfte, bevor er auch politisch aktiv wurde, bisher eher selten im Rampenlicht gestanden haben. Er ist Richter am Landgericht in Dresden. Und er engagiert sich in der sächsischen AfD, wurde dort beispielsweise ins Landesschiedsgericht gewählt.
Schlecht geprüft? Oder voreingenommen? Beides genügt für einen Justizskandal
Außer, dass Extremismusforscher Kailitz auch schon die sächsische AfD kritisiert hat, dürften die beiden bisher eher wenig miteinander zu tun gehabt haben. Bis jetzt. Nun sind sie Akteure in einem Vorgang, der für die ZEIT „alle Züge eines Justizskandals trägt“. Und in der Tat hört sich die ganze Story so an, als entstamme sie irgendeinem autoritären Regime.
Ein Wissenschaftler legt ein Gutachten vor. Er kommt zu dem Schluss, eine Partei sei verfassungsfeindlich. Diese Partei zieht dagegen ins Feld. Findet einen Richter, der das genau so sieht. Und der erlässt im Eilverfahren eine Verfügung, die den Wissenschaftler mundtot macht – ohne, dass der überhaupt angehört wird.
Hier sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die ich von einem Richter verlangen kann, nicht eingehalten worden. […] Bei einer Befassung von nur zehn Minuten und ein paar Klicks im Internet wird einem einiges klar. Und dann kann ich eine solche Entscheidung nicht mehr treffen. – Heribert Prantl, Innenpolitik-Chef der Süddeutschen Zeitung
Wo ein Kläger, da auch ein Richter
Das ist nicht in Ungarn passiert, oder in der Türkei. Das ist passiert in Sachsen. Und die Partei heißt NPD. Dass dieser Richter dafür allein wohl gar nicht hätte zuständig sein dürfen, dass er aktives AfD-Mitglied ist und dass der betroffene Wissenschaftler sich auch über die AfD in Sachsen negativ geäußert hat, bringt nochmal Pfeffer in die Sache.
Ich hab‘ den Richter selber angerufen und hab ihn gefragt, was er sich dabei gedacht hat. Er sagte: ‚Sie wissen doch, wie schnell das beim Landgericht zugeht. Man hat gar nicht mehr so lang Zeit, zu prüfen.‘ Das ist nun eine Erklärung, die mir hinten und vorne nicht ausreicht. Wenn auf einem Antrag NPD steht, und die NPD beantragt, einem Wissenschaftler eine bestimmte Äußerung zu verbieten, dann müssen eigentlich bei jedem Richter die Alarmglocken klingeln. – Heribert Prantl
Wie ist dieser Vorgang also einzuordnen? Und kann man hier zurecht von einem Justizskandal sprechen? Fragen, die detektor.fm-Moderatorin Anke Werner mit Heribert Prantl diskutiert. Er ist Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Jurist.