Streit um das Ausländerwahlrecht
Viele Menschen in Deutschland zahlen Steuern und dürfen trotzdem nicht wählen gehen. Auch ihre Kinder wachsen hier auf, doch das Mitbestimmungsrecht bleibt ihnen verwehrt. Rund acht Millionen Ausländer dürfen auch bei der diesjährigen Bundestagswahl nicht mitentscheiden, wer das Land in den kommenden vier Jahren regieren soll.
Rein rechtlich ist die Frage nach dem Wahlrecht für Ausländer schnell beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1990 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass nur deutsche Staatsbürger bei der Bundestagswahl abstimmen dürfen. Damit ist der Weg für ein Ausländerwahlrecht von höchster Instanz gesperrt. Allerdings hat das Gericht auch die Empfehlung ausgesprochen, mehr Ausländern die Möglichkeit zu geben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Es ist nicht unerheblich für das Gesamtsystem, wenn ein Teil der Gesellschaft nicht wählen darf. Durch dieses Ungleichgewicht verschiebt sich die Meinungsbildung. – Dietrich Thränhardt, Migrationsforscher
Integration vs. Grundgesetz
Ein Ausländerwahlrecht gilt unter Befürwortern als eine Sprungfeder für die Integration. Lediglich in Neuseeland, Chile, Uruguay und Malawi gibt es eine Regelung, die Ausländern ohne Einschränkungen das Wählen erlaubt. In etwas mehr als 50 Ländern dürfen sie zwar nicht auf nationaler, aber dann doch auf kommunaler Ebene wählen.
So auch in Deutschland: Menschen aus anderen EU-Staaten dürfen in Deutschland zumindest teilweise mitbestimmen, denn bei den Kommunalwahlen dürfen sie an die Urnen. Das zeigt, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer Reform des Ausländerwahlrechts besteht. Im aktuellen Wahlkampf spielte das Thema nur eine Nebenrolle und das obwohl es eine große Anzahl potenzieller Wähler angeht.
detektorfm-Moderatorin Isabel Woop hat mit dem Migrationsforscher Dietrich Thränhardt über das Wahlrecht für Ausländer gesprochen.
Redaktion: Joel Lander